Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

1. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit den Kunden von WortKunst Ahrens, Inhaberin Dr. Beatrix Ahrens, nachfolgend Auftragnehmerin genannt. Die AGB werden vom Kunden, nachfolgend Auftraggeber genannt, durch die Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehungen. Sie gelten also für jeden einzelnen Auftrag und auch für künftige Geschäfte. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

2. Es gelten, soweit nichts anderes vereinbart wurde, die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung individuell vereinbarten Preise. Sofern von Seitenpreisen die Rede ist, handelt es sich dabei immer um eine redaktionsübliche Normseite à 1500 Zeichen inkl. Leerzeichen und Fußnoten. Alle Preise gelten ausschließlich für Korrektur und Lektorat in elektronischer Form, das heißt mittels der Überarbeiten-Funktion von Microsoft Word direkt im Dokument und mit für den Auftraggeber nachvollziehbaren Korrekturen. Die Schlussredaktion erfolgt durch Markierungen und Anmerkungen der Auftragnehmerin in der PDF-Datei oder in Papierform. Nach Abschluss der Dienstleistung wird die gesamte Arbeit in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber kommt spätestens 21 Tage nach Erhalt der Rechnung mit den entsprechenden gesetzlichen Folgen in Verzug.

3. Die Auftragnehmerin bemüht sich, Terminzusagen pünktlich und zuverlässig einzuhalten. Für Verzögerungen durch höhere Gewalt übernimmt die Auftragnehmerin keine Haftung. Bei durch die Auftragnehmerin zu vertretendem Leistungsverzug ist der Auftraggeber nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Voraussetzung für die Einhaltung der Lieferfrist ist der rechtzeitige Eingang sämtlicher vom Auftraggeber zu liefernden Unterlagen im angegebenen Umfang (u. a. Ausgangstexte und alle erforderlichen Hintergrundinformationen). Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Die Auftragnehmerin teilt dies dem Auftraggeber unverzüglich mit. Bei großen Zeitverzögerungen und damit einhergehenden Express-Aufträgen (Wochenende, Abend und Feiertage), ebenso bei sonstigen Express-Aufträgen werden Extrazahlungen für die zu lektorierenden Texte von 50 % fällig. Die Auftragnehmerin teilt dies dem Auftraggeber vor Bearbeitung der Texte gesondert mit. 

4. Der Rückversand der korrigierten Texte erfolgt – wie im Auftragsschreiben vereinbart – entweder in Datenform oder, falls gesondert vereinbart, in Papierform. Die Auftragnehmerin übernimmt keine Haftung für eine erfolgreiche Übersendung der korrigierten Texte. Alle Verpflichtungen sind erfüllt, wenn die korrigierten Texte entsprechend der vereinbarten Versandart in den Versand gegeben worden sind. Der Versand auf elektronischem Weg (z.B. per E-Mail) oder auf eine andere Art der Fernübermittlung erfolgt auf alleinige Gefahr des Kunden. Bei Übersendung der korrigierten Texte per E-Mail oder auf eine andere Art der Datenfernübertragung ist der Kunde für eine endgültige Überprüfung der übertragenen Texte und Dateien verantwortlich, da eine Veränderung der übertragenen Daten nicht ausgeschlossen werden kann. Eine Haftung für Schäden aufgrund elektronischer Viren wird ebenfalls ausdrücklich ausgeschlossen.

5. Ziel von Lektorat und Korrektorat ist die höchstmögliche Reduzierung aller vom Auftraggeber verursachten Fehler im Ausgangstext. Das bedeutet, dass der Text des Auftraggebers hinsichtlich korrekter Rechtschreibung, Grammatik, Syntax und Zeichensetzung geprüft wird und dass diese Korrekturen so gekennzeichnet werden, dass sie für den Auftraggeber nachvollziehbar sind. Der Auftraggeber erkennt ausdrücklich an, dass eine hohe Fehlermenge im Ausgangstext (z.B. durchschnittlich mehr als zehn Fehler pro Seite) das Erreichen dieses Ziels beeinträchtigen kann, so dass auch nach Abschluss von Lekorat und Korrektorat noch ein gewisser Rest an Fehlern im oben genannten Sinne verbleiben kann. Bei sich ständig wiederholenden Fehlern ist eine einmalige diesbezügliche Anmerkung der Auftragnehmerin ausreichend. Eine Garantie für völlige Fehlerfreiheit ist grundsätzlich immer ausgeschlossen.

6. Der Auftraggeber unterliegt Informations- und Mitwirkungspflichten. Er verpflichtet sich mitzuteilen, wofür er den korrigierten Text verwenden will, z. B. ob der Text einem Zweck dienen soll, bei dem eine besondere Korrektur der Texte durch die Auftragnehmerin von Bedeutung ist (rechtliche Zwecke, hohe Auflage usw.). Für den Fall, dass der Auftraggeber den korrigierten Text für einen anderen Zweck verwendet als den, für den er ihn in Auftrag gegeben hat, hat der Auftraggeber keine Ansprüche auf Schadensersatz gegen die Auftragnehmerin. Sofern der Auftraggeber die Verwendung einer bestimmten Terminologie wünscht, muss er dies der Auftragnehmerin, bei gleichzeitiger Übermittlung der erforderlichen Unterlagen, schriftlich im Vorfeld bekannt geben, ebenso bei fremdsprachigen Begriffen und Fachwörtern. Besondere Schreibweisen, die vom jeweils aktuellen Rechtschreib-DUDEN abweichen und nicht korrigiert werden sollen, bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung seitens des Auftraggebers. Die zur Verfügung gestellten Ausgangstexte und Unterlagen müssen vollständig, leserlich und in einer verständlichen Form vorgelegt werden.

 

7. Da stilistische und inhaltliche Überarbeitungen stark vom Sprachgefühl des jeweiligen Lektors abhängen, verstehen sich diese lediglich als Verbesserungsvorschläge und bedürfen der Prüfung durch den Auftraggeber. Eine Haftung für stilistische Korrekturen und für das Lektorat wird ausgeschlossen.

8. Für Fehler haftet die Auftragnehmerin bei nachweislichem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, maximal jedoch in Höhe des jeweiligen Auftragswerts. Bei Nichtlieferung der Leistung oder bei gar nicht erbrachter Leistung hat die Auftragnehmerin den vom Auftraggeber bereits gezahlten Auftragswert in voller Höhe zurückzuerstatten. Beanstandungen sind vom Auftraggeber innerhalb einer Frist von 5 Kalendertagen nach Lieferung unter Angabe des Wortlauts der beanstandeten Textstellen und mit detaillierter Begründung – in Form von Randkommentaren in der vom Auftragnehmer bearbeiteten Korrekturversion – geltend zu machen. Erfolgt diese Geltendmachung nicht oder zu spät, gilt die Leistung als akzeptiert. Ebenso gilt die Höhe des zuvor festgelegten und vom Auftraggeber gezahlten Honorars als akzeptiert, wenn es nicht binnen 5 Kalendertagen aus triftigen Gründen angefochten wird. Bei berechtigten Reklamationen ist der Auftragnehmerin eine angemessene Frist zur Nachbesserung einzuräumen, d.h., es liegt grundsätzlich kein Fixgeschäft (also auch nicht bei einem Expressauftrag von 48 h, 24 h, 12 h oder 6 h) vor, das eine solche Nachbesserungsmöglichkeit verhindern würde. Nur wenn diese Nachbesserung nicht erbracht werden kann oder die Auftragnehmerin sich einer solchen verweigert, besteht Anspruch auf angemessene Minderung des vereinbarten Honorars.

 

9. Wird die Leistung der Auftragnehmerin durch den Auftraggeber nicht beanstandet, geht die alleinige Verantwortlichkeit für die Richtigkeit der Arbeiten mit deren Annahme, spätestens jedoch nach Ablauf der Beanstandungsfrist, auf den Auftraggeber über. Für vom Auftraggeber nachträglich veränderte Texte lehnt die Auftragnehmerin auch innerhalb der Beanstandungsfrist jede Verantwortung ab.

 

10. Für die rechtliche Zulässigkeit der Inhalte von durch den Auftragnehmer bearbeiteten Texten ist der Auftraggeber verantwortlich.

11. Daten des Auftraggebers (Namen, Adressen usw.) werden von der Auftragnehmerin nur zum internen Gebrauch gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben. Die Auftragnehmerin haftet nicht für Daten des Auftraggebers, die sich Dritte durch widerrechtliche Handlungen angeeignet haben.

12. Alle Texte werden vertraulich behandelt. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihr im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden. Die elektronische Übermittlung von Texten und Daten sowie gegebenenfalls weitere Kommunikation in elektronischer Form zwischen dem Auftraggeber und der Auftragnehmerin erfolgen jedoch auf Gefahr des Auftraggebers. Absoluten Schutz elektronisch übermittelter Daten und Informationen kann der Auftragnehmer nicht gewährleisten, da nicht auszuschließen ist, dass sich Unbefugte auf elektronischem Wege Zugriff auf die übermittelten Texte und Daten verschaffen.

13. Das Geschäftsverhältnis zwischen der Auftragnehmerin und dem Auftraggeber unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Köln.

14. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Auftragnehmerin und ihren Auftraggebern. Durch die rechtliche Unzulässigkeit oder die schriftliche Veränderung einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinträchtigt.